Baugesuch-Installation


Baugesuch-Installation
Gerne führen wir die
Baugesuch-Installation
nach Anfrage gegen einen
Aufpreis aus.
Installation mit Baugesuch.
Das Bau-Bewilligungsgesuch bleibt in der Verantwortung des Auftragsgeber, muss in der Regel angefragt werden. Vorallem bei Passantenlagen und falls die Ausseneinheit das Stadtbild stark verändert.
Wir bieten Unterstützung beim Ausfüllen des Energienachweises für allfällige Baubewilligungen
Bewilligungsverfahren
Die vollständigen Unterlagen sind spätestens vier Wochen vor Baubeginn beim Umwelt- und Gesundheitsschutz
Zürich (UGZ) einzureichen oder dem Baugesuch beizulegen.
Ordentliches Bewilligungsverfahren
zusätzlich bei Kühlung über die Zuluft Anzugeben sind die Leistung, die gekühlten Flächen und allenfalls COP und Kaltwassertemperaturen. Voraussetzung für eine Kühlung sind die baulichen Anforderungen, wie sie auf der Seite 2. des Formulars EN-5 beschrieben sind. Dazu gehören im Besonderen der geforderte g-Wert, ein automatisierter Sonnenschutz, die Wärmespeicherfähigkeit und betrieblich die internen Lasten. Die Abwärmenutzung ist aufzuzeigen. Dem Nachweis sind die Pläne und Prinzipschematas beizulegen. Die Grundrisspläne müssen die Räume aufzeigen, welche gekühlt oder befeuchtet werden (Flächen blau eingefärbt) und von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer unterschrieben sein. Die Berechnung des Schalldruckes am nächsten Emissionsort: Die Empfindlichkeitsstufe sowie weitere für das Projekt wichtige Informationen wie z. B. Inventare können auf der Seite des Hochbaudepartements
bzw. durch eine Online-Katasterauskunft bezogen werden.