top of page

Kran-Installation mit Baugesuch

Broschüre hier downloaden

2D_illustration_Kran_Breiter.jpg

Kran-Installation

mit Baugesuch

führen wir gerne nach

Anfrage gegen

Aufpreis aus.

Kran-Installation mit Baugesuch.

Das Bau-Bewilligungsgesuch bleibt in der Verantwortung des Auftragsgeber, muss in der Regel angefragt werden. Vorallem bei Passantenlagen und falls die Ausseneinheit das Stadtbild stark verändert.

Wir bieten Unterstützung beim Ausfüllen des Energienachweises für allfällige Baubewilligungen

Bewilligungsverfahren

Die vollständigen Unterlagen sind spätestens vier Wochen vor Baubeginn beim Umwelt- und Gesundheitsschutz

Zürich (UGZ) einzureichen oder dem Baugesuch beizulegen.

Ordentliches Bewilligungsverfahren

zusätzlich bei Kühlung über die Zuluft Anzugeben sind die Leistung, die gekühlten Flächen und allenfalls COP und Kaltwassertemperaturen. Voraussetzung für eine Kühlung sind die baulichen Anforderungen, wie sie auf der Seite 2. des Formulars EN-5 beschrieben sind. Dazu gehören im Besonderen der geforderte g-Wert, ein automatisierter Sonnenschutz, die Wärmespeicherfähigkeit und betrieblich die internen Lasten. Die Abwärmenutzung ist aufzuzeigen. Dem Nachweis sind die Pläne und Prinzipschematas beizulegen. Die Grundrisspläne müssen die Räume aufzeigen, welche gekühlt oder befeuchtet werden (Flächen blau eingefärbt) und von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer unterschrieben sein. Die Berechnung des Schalldruckes am nächsten Emissionsort: Die Empfindlichkeitsstufe sowie weitere für das Projekt wichtige Informationen wie z. B. Inventare können auf der Seite des Hochbaudepartements  

bzw. durch eine Online-Katasterauskunft      bezogen werden.

Baurechtliches Verfahren:  Ein Baugesuch ist notwendig für am Gebäude sichtbare Lüftungskomponenten (Gitter, Dachaufbauten, Regenhüte, etc.), Kanäle an Fassaden oder auf Dächern, oder bei Umnutzungen im Inneren (z. B. Kellerräume in Lüftungszentralen). Es wird empfohlen, beim Amt für Baubewilligungen (AfB), Lindenhofstrasse 21, 8021 Zürich, abzuklären, welches Bauverfahren für eine geplante Lüftungsanlage notwendig ist, wenn nicht bereits im Rahmen eines Bauvorhabens das Vorgehen geklärt ist.

 

Für Balkoninstallationen ist grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters einzuholen.

Hier gehts zu unseren Balkon-Klimanlagen!

bottom of page